Nationalpark Bayerischer Wald – Urlaub mit und in der Natur
3 Nächte schon ab € 243,00
pro Person im Doppelzimmer
Winter-Urlaub pur - im verschneiten Bayerischen Wald!
Alles drin - Nationalpark Wanderung - Baumwipfelpfad - Verwöhn-Halbpensin und
relaxen im Wellnessbereich.
Ihre Leistungen zum "Wohlfühlen & Entspannen":
- 3 x Übernachtung im Zimmer Ihrer Buchungswahl
- 3 x reichhaltiges Frühstück vom Buffet
- 2 x unsere Verwöhn - Halbpension
- 1 x 4 Gang Dinner bei Kerzenschein
- Begrüßungsdrink
- 1 x Glühwein mit Glasl-Kuchen
- 1 geführte Wanderung im Nationalpark (Tierfreigelände)
- 1 x Eintritt Baumwipfelpfad (Wipfelstürmer)
- inkl. kuscheliger Leihbademantel & Saunatuch
- inkl.freie Nutzung vom Wellnessbereich
+ natürlich alle Antoniushof "Verwöhn-Leistungen" im Hotel
Faszinierende Winterwälder und in die Wildnis vom Nationalpark Bayerischer Wald.
Ein bisschen Wellness dazu und schon ist es der perfekte Urlaub für Leib und Seele.
Garantierte Ruhe und Erholung im Erwachsenen Hotel Antoniushof.
Jetzt buchen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Massage & Kosmetikoase
Tel.: 08554 944 989 0
Alle Preise exklusive der örtlichen Kurtaxe von zur Zeit € 1,65 je Person und Nacht.
Buchbar ab 16. Jahre - Erwachsenen - Hotel
Buchbar vom 2.12.19 bis 5.4.2020
Neue Hinweise zum Reiserecht ab dem 1. Juli 2018
- Hinweis: Bei den/m aufgeführten/m Angebot/en handelt es sich nicht um ein Pauschalangebot im Sinne der EU-Pauschalreiserechtlinie (gültig ab 01.07.2018), da die verbundenen touristischen Reiseleistungen den Wert von 25% des Gesamtwertes nicht überschreiten.
- Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt
- Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über unser Unternehmen im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen.